Schwerbehindertenvertretung

Wahl 2022

Am 24.11.2022 fand die Wahl zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten an der Berliner Hochschule für Technik statt.

Gewählt wurden für 4 Jahre

  • Frau Katharina Raschke, Abt. III, als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Herr Siegfried Sydow, HRZ, als 1. Stellvertreter
  • Frau Andrea von Kopp, Abt. II, als 2. Stellvertreterin.

Die Amtszeit beginnt am 01.12.2022 und endet am 30.11.2026.


Kernaufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

Bei Fragen und auch Anregungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Schwerbehindertenvertretung unter:

schwerbehindertenvertretung[at]bht-berlin.de

oder telefonisch unter: 030 / 4504 5005


Informationsquellen

Rechtsprechung und Informationen zum Schwerbehindertenrecht:
www.dbb.dewww.schwbv.de

Integrationsämter: 
Hauptseite

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin:
Hauptseite, Antragsformulare


Anspruch auf VBL-Zahlungen bei Erhalt von Krankengeld(zuschuss)

Alle Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren Krankengeld bzw. auch Krankengeldzuschuss erhalten haben, haben nach § 21 TV-L Anspruch auf VBL-Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Zeitraum.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt der Personalrat allen Betroffenen, die Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen bzw. auch die Abrechnungen genau zu kontrollieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Personalrat oder an die Schwerbehindertenvertretung.