Senat legt neues Berliner Hochschulgesetz vor / LKRP sieht Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet

Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen

Die Berliner Hochschulen haben den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Berli-ner Wissenschaft“ (BerlHG) mit großer Besorgnis und Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Anders als in der Bezeichnung des Gesetzes angelegt, fürchten sie eine massive Beschneidung der Hochschulautonomie, ihrer Leistungsfähigkeit und künfti-gen Entwicklungsmöglichkeiten. Den weiteren Weg Berlins zur Brain City, zu einem Wissenschaftsstandort von national und international herausragender Bedeutung, sehen sie unter diesen Voraussetzungen in Frage gestellt.

In den letzten 20 Jahren haben die Berliner Hochschulen unter Nutzung bestehender Innovationsspielräume eine beeindruckende Entwicklung genommen. Dies ist nicht zuletzt durch die strategische Profilbildung auf Basis der sogenannten Erprobungs-klausel (§ 7a BerlHG) gelungen, die nun massiv beschnitten werden soll. Die fakti-sche Rücknahme der Erprobungsklausel würde die Hochschulen massiv zurückwer-fen und sie zu einer jahrelangen, lähmenden Beschäftigung mit ihren Grundordnun-gen zwingen.

Exzellente Wissenschaft lebt von transparenter Organisation und sachgerechten Entscheidungsprozessen. Das gilt im Besonderen für die Gewinnung exzellenter Wissenschaftler*innen. Die Hochschulen haben in den letzten Jahren erhebliche An-strengungen unternommen, um Berufungsverfahren unter Wahrung höchster Quali-tätsstandards zu beschleunigen. Der vorliegende Gesetzentwurf droht, diesen Wett-bewerbsvorteil durch überbordende Detailregelungen zunichte zu machen. Überdies ist er als Misstrauensvotum gegen langjährig bewährte Leitungs- und Selbstverwal-tungsstrukturen der Hochschulen zu lesen.

Die Berliner Hochschulen warnen vor den erheblichen Mehrkosten, die ihnen der vor-liegende Gesetzentwurf aufbürden würde. Die Übertragung neuer Zusatzaufgaben, meist außerhalb von Forschung, Lehre und Verwaltung, würde zusätzliche Organisa-tionseinheiten und Beauftragte erfordern. Die Schaffung damit verbundener Stellen hätte nach Berechnung der LKRP jährliche Mehrkosten von bis zu 35 Mio. Euro zur Folge. Ohne Kompensation dieses Mehraufwandes wären spürbare Kürzungen im wissenschaftlichen Bereich zwangsläufig.

Die Vorsitzende der LKRP, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, erklärt: „Die Kernaufga-ben der Hochschulen – Lehre, Forschung und Third Mission – sind unser gesell-schaftlicher Auftrag. Wir wollen diesen im Interesse aller Beteiligten erfüllen. Dafür braucht es jedoch auch in Zukunft funktionale Organisationsstrukturen und Entschei-dungsabläufe, eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Wir appellieren an den Regierenden Bürgermeister und Wissen-schaftssenator, in diesem Sinne für die Zukunft der Berliner Hochschulen einzutre-ten.“

Pressekontakt:
Hans-Christoph Keller
Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP)
Pressesprecher
Humboldt-Universität zu Berlin
Tel: 030 2093-12710
​​​​​​hans-christoph.keller[at]hu-berlin.de 

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