Hochschulverträge 2014 bis 2017 unterzeichnet

Die neuen Verträge für die Berliner Hochschulen wurden am 10. Januar 2014 unterzeichnet. Sie legen die Zuschüsse für die Jahre 2014 bis 2017 fest und regeln wichtige inhaltliche und strukturelle Vereinbarungen mit dem Land Berlin.

Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (re.) und Beuth-Präsidentin Prof. Dr. Monika Gross
Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (re.) und Beuth-Präsidentin Prof. Dr. Monika Gross bei der Unterzeichnung der Hochschulverträge am 10. Januar 2014
Sandra Scheeres mit Vertreterinnen und Vertretern der 11 Berliner staatlichen Hochschulen und der Charité
Sandra Scheeres mit Vertreterinnen und Vertretern der 11 Berliner staatlichen Hochschulen und der Charité (Fotos: Frank Schulenberg/ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft)

Die verbindlichen Vereinbarungen geben den Hochschulen Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre. Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres für das Land Berlin sowie die Präsidentinnen und Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen unterzeichneten die Verträge, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus den Weg dafür freigemacht hatte. Die vorangegangenen Verhandlungen der Hochschulen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hatten mehr als ein Dreivierteljahr gedauert.

122 Millionen Euro mehr für die Berliner Hochschulen

Für 2014 bis 2017 wurden durchschnittliche Steigerungsraten in Höhe von rund 2,75 Prozent ausgehandelt, um Kostenaufwüchse für Energie, Miete, Tarife und Entgelte begleichen zu können. Die Zuweisungen für die elf Berliner Hochschulen steigen bis 2017 um 122 Millionen auf 1,18 Milliarden Euro, bezogen auf das Jahr 2013.

Beuth-Präsidentin Prof. Dr. Monika Gross zeigte sich froh über das Ergebnis, das der Beuth Hochschule nach aktuellen Berechnungen den Status quo sichert und externe Preissteigerungen weitgehend kompensiert. „Eine jährliche Steigerung um durchschnittlich 2,75 Prozent ist ein echter Erfolg, auch wenn dies nicht sofort augenscheinlich ist. Gespannt bin ich, wie die Zuweisungen in den nächsten Jahren genau ausfallen werden“, so die Präsidentin.

Zusätzliche Mittel für Leistungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Gleichstellung

Auf die genaue Höhe der Zuweisungen hat die Hochschule selbst Einfluss. Zur Berechnung werden Indikatoren aus den Bereichen Lehre, Forschung/Wissenstransfer und Gleichstellung/Diversity herangezogen. Steigen die Leistungen in diesen Bereichen, erhält die Hochschule bis zu einer bestimmten Grenze zusätzliche Mittel.

Wichtige Indikatoren:

  • Anzahl der Studierenden in Regelstudienzeit
  • Anzahl der Absolventinnen und Absolventen
  • Anzahl der Studierenden nach §11
  • Drittmittelausgaben der Hochschule
  • Publikationen der hauptamtlichen Lehrkräfte
  • Regionale Kooperationen
  • Berufungen von Professorinnen

Darüber hinaus muss die Beuth Hochschule ein Facility Management-Budgetierungskonzept erarbeiten, um ihre Hochschulflächen effizient und nachvollziehbar zu bewirtschaften.

Das Präsidium, aber auch die Lehrenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen damit in den kommenden Jahren vor einer großen Herausforderung: „Als Bürgerin verstehe ich, dass die Senatsverwaltung nachprüfbare Kriterien beziehungsweise Indikatoren anlegen möchte, um die Finanzierung der Berliner Hochschulen untereinander vergleichbar und gleichzeitig kompetitiv auszugestalten. Als Präsidentin vermisse ich eine Würdigung der Qualität der Leistungen, die unsere Lehrenden und Mitarbeitenden täglich erbringen“, fasst Monika Gross das Ergebnis der Verträge zusammen.

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