Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hochschulprofessur. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ergänzungen zu dieser Liste vorschlagen möchten, melden Sie sich gern: be-a-professor[at]bht-berlin.de 

Im Mittelpunkt steht die anwendungsbezogene Lehre. Das Lehrdeputat beträgt standardmäßig 18 Semesterwochenstunden während der Vorlesungszeit (eine Semesterwochenstunde = 45 Minuten). Nebenbei oder in der vorlesungsfreien Zeit können Forschungsprojekte durchgeführt und Drittmittel beantragt werden.

Alle Professor*innen an einer HAW in Berlin erhalten üblicherweise die Besoldungsstufe W2 für das Land Berlin. Auf der Homepage des Hochschullehrerbundes finden Sie eine aktuelle Tabelle der W-Besoldung für alle Bundesländer.

In Berlin ist eine HAW-Professur von Anfang an unbefristet, d. h. Sie können bis zum Renteneintritt auf der Professur bleiben. In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen, z. B. eine Bewährungsfrist von zwei Jahren, bevor die Professur entfristet wird.

Mit der Berufung auf Lebenszeit werden Sie verbeamtet, in Berlin bis zum 51. Lebensjahr. Aber auch ein Angestelltenvertrag ist unbefristet.

Ja, wenn Sie sich beispielsweise in ein Amt innerhalb der Hochschule wählen lassen oder eine andere Aufgabe übernehmen reduziert sich die Lehre automatisch. Auch für Forschungssemester kann die Lehre reduziert/ausgesetzt werden.

Auf Grund der vielen Lehre sind Forschungsprojekte an einer HAW anders als an Universitäten. Zum einen ist die Forschung praxisnaher und häufig in Kooperation mit Unternehmen aus der Wirtschaft oder anderen Institutionen. Darüber hinaus ist der Forschungsumfang kleiner und stärker abgegrenzt.

Im Vorstellungsgespräch oder im Probevortrag wird von den Bewerbenden im Regelfall ein englischsprachiger Teil verlangt. Die Unterrichtssprache ist jedoch mehrheitlich Deutsch. In Zukunft sind vermehrt englischsprachige Module zu erwarten.

Jede Professur ist anders und genau so sind auch alle Professor*innen individuell. Folgende Punkte sind jedoch für Erfolg und Spaß bei der Ausübung einer Professur von Vorteil:

  • Freude am Umgang mit Studierenden
  • Freude an der Lehre bzw. der Weitergabe von Wissen
  • Interesse an praxisnaher Forschung und am wissenschaftlichen Publizieren
  • Interesse an akademischer Selbstverwaltung

Eine Berufungskommission ist das Gremium, das für den gesamten Berufungsprozess zuständig ist. In jeder Berufungskommission sitzen Vertreter*innen der jeweiligen Fakultät und aller Statusgruppen. Manchmal sind externe Mitglieder aus anderen Fakultäten dabei. Eingeladen ist auch immer die Frauenbeauftragte. 

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) sitzen in den Berufungskommissionen:

  • 4 Professor*innen
  • 1 Studierender
  • 1 Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung
  • 1 Akdemische*r Mitarbeiter*in
  • Frauenbeauftragte der Fakultät
  • Schwerbehindertenvertretung

Sollten Sie sich auf eine Professur beworben haben, aber nie eine Rückmeldung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir können versuchen zu klären, ob es eventuell Verzögerungen im Verfahren gibt und was mit Ihrer Bewerbung passiert ist.

Wenn Sie Bürgerin eines Staates der Europäischen Union sind, können Sie Beamtin in Deutschland werden. Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

Nein. Berufungsverfahren sind grundsätzlich offen. Da es kein wissenschaftliches Personal unterhalb der Professur gibt, ist es nicht möglich interne Bewerber*innen zu finden.

Alle Professuren werden in Vollzeit ausgeschrieben und besetzt. Nach erfolgter Berufung an die Hochschule ist es möglich einen Antrag zu stellen, um für einen verabredeten Zeitraum die Wochenarbeitszeit zu reduzieren.